Augen, Ringe & Befestigung
Augen, Ringe & Befestigung für Boot, Deck und Takelage
Ob Leine, Drahtseil oder Beschlag: Für eine zuverlässige Verbindung braucht es einen passenden Befestigungspunkt. In dieser Kategorie finden Sie Augbolzen, Augplatten, Bügel, Haken, Hakenschrauben und Ringe für unterschiedliche Montagesituationen an Bord. Entscheidend sind neben Form und Abmessung auch Untergrund, Montageart, Werkstoff und die Belastung der gesamten Verbindung.
Welche Befestigung passt zu Ihrem Vorhaben?
- Augbolzen bieten eine Öse an einem Gewinde; erhältlich sind unter anderem Varianten mit Holzgewinde, metrischem Gewinde, Kragen oder Ring. Ein Beispiel ist der Augbolzen mit Holzgewinde 6 × 60 mm aus Edelstahl A4.
- Augplatten schaffen Anschlag- und Befestigungspunkte auf geeigneten Flächen.
- Bügel und Ringe ergänzen Verbindungen, bei denen eine Öse oder ein Ring gebraucht wird.
- Haken und Hakenschrauben eignen sich je nach Bauform für Einhänge- oder Befestigungsaufgaben.
Für eine lösbare Verbindung finden Sie passende Karabiner und Schäkel. Bei Drahtseilen sind außerdem Kauschen, Klemmen und Terminals relevant. Prüfen Sie vor dem Kauf Gewinde, Befestigungsfläche und die angegebenen Belastungsdaten des konkreten Artikels; die Tragfähigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Edelstahlwerkstoff.
Häufige Fragen zu Augen und Ringen
Was ist der Unterschied zwischen Augbolzen und Augplatte?
Ein Augbolzen wird über sein Gewinde befestigt. Eine Augplatte besitzt eine Grundplatte zur Montage auf einer geeigneten Fläche. Welche Lösung passt, hängt vom Untergrund und der vorgesehenen Belastung ab.
Ist Edelstahl A4 für Bootsbeschläge sinnvoll?
Edelstahl A4 wird häufig für stärker korrosionsbelastete Umgebungen gewählt. Auch hier sind Wartung, Montagebedingungen und die Materialangaben des konkreten Produkts wichtig.
Kann ich einen Augbolzen als Hebepunkt verwenden?
Nur wenn das konkrete Produkt für diesen Zweck ausgewiesen ist und die zulässigen Lasten sowie die Einbaubedingungen eingehalten werden. Eine allgemeine Produktbezeichnung genügt dafür nicht.